Vermietung

Keine Lust auf Indexmiete? 3- Raumwohnung im Neubauprojekt Dresden Tonbergstraße 10!

Kaltmiete
1.081,22€
Warmmiete
1.345,52€

Es fällt keine Provision an.

Wohnfläche

Ca. 80 m²

Zimmer

3

Badezimmer

1

Verfügbar ab

April 2024

Haustyp

Mehrfamilienhaus

Etage

Erdgeschoss

Baujahr

2024

Ausstattung

  • Balkon
  • Bad mit Badewanne und/oder Dusche mit hochwertiger Ausstattung
  • schallgeschützte Fenster
  • Sonnenschutz
  • Fahrradunterstellplatz
  • Wallbox Ladeeinheit
  • Aufzug
  • Abstellraum im Kellergeschoss
  • Zusätzlicher Fahrradraum im Kellergeschoss
  • Familienfreundliche und barrierefreie Ausstattung
  • Fußbodenheizung
  • Öffentlicher Nahverkehr in der Nähe
  • Begrünte Außenanlage
  • Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Einrichtungen in unmittelbarer Nähe
  • Hochwertige Ausstattung

Beschreibung

Bezugsfertig voraussichtlich Mai 2024.

Anstatt einer Indexmiete passen wir die Kaltmiete nach folgender Staffelung an:

01.01.2025: +5% Erhöhung auf die aktuelle Kaltmiete

01.01.2027: +5% Erhöhung auf die aktuelle Kaltmiete

01.01.2029: +5% Erhöhung auf die aktuelle Kaltmiete

01.01.2031: +5% Erhöhung auf die aktuelle Kaltmiete

01.01.2033: +5% Erhöhung auf die aktuelle Kaltmiete

Sonstiges

Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei Ihrer Finanzierung behilflich.

Standort

Tonbergstraße 10 Dresden
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Kunden werben Kunden

Kunden die einen Immobilienkäufer oder Verkäufer einer Immobilie empfehlen, erhalten nach erfolgter notarieller Beurkundung eine Prämie in Höhe von 1.000 €.

*Die Maklercourtage für den Käufer in Höhe von 3,57% inkl. MwSt. vom Kaufpreis ist bei notariellem Kaufvertragsabschluss verdient und fällig. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die von uns gemachten Angaben haben wir nach bestem Wissen und Gewissen nach Informationen des Vermieters/Verkäufers und den uns übergebenen Informationen zusammengestellt. Eine Gewähr für diese Angaben können wir nicht übernehmen. Wichtige Zahlen und Informationen sind am Objekt zu überprüfen. Zwischenvermietung/Verkauf bleibt vorbehalten. Falls es sich bei diesem Objekt um ein Kulturdenkmal handelt, entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines Energiepasses gemäß §16, Abs.5 EnEV 2014.