Punktgenau, unkompliziert und zertifiziert
Wir vermessen Ihre Wohnfläche

Punktgenau, unkompliziert und zertifiziert
Wir vermessen Ihre Wohnfläche

Bereits bei der Kredit­anfrage verlangen Banken Grund­risse, Bau­pläne, Energie­ausweise und Nach­weise über die Größe Ihrer Immo­bilie.

Beantragen Sie jetzt Ihre Flächen­berechnung oder Vermessung und sichern Sie sich eine präzise und unkomplizierte Abwicklung. Profitieren Sie von unserer Expertise und bereiten Sie Ihre Immo­bilie optimal für Verkauf, Vermietung oder Moder­nisierung vor.

Wohnflächenberechnung
3 Möglichkeiten, 1 Experte

01

Wohn­flächen­berechnung nach WoFlV

Die Flächenberechnung nach Wohn­flächen­verordnung berück­sichtigt Wohn­räume sowie Neben­räume und berechnet die Wohn­fläche abhängig von der Raum­höhe.

Für Wohn­immobilien
Auf Basis von Bestandsplänen
Ab 35,75 €*

02

Wohn­flächen­berechnung nach DIN277

Die Flächen­berechnung nach DIN277 berück­sichtigt neben Wohn­räumen auch andere Flächen­arten, wie Verkehrs­flächen, Technik­flächen und Nutzungs­flächen.

Für Wohn- und Gewerbe­immobilien
Auf Basis von Bestandsplänen
Ab 45,59 €*

03

Flächen­berechnung
mit Vermessung

Wir vermessen Ihre Immo­bilie professionell und stellen sicher, dass die Vermessung allen recht­lichen Anforderungen entspricht und im Falle von Miet- oder Kauf­verträgen rechtssicher ist.

Nach WoFIV oder DIN277
Professionelle Vermessung vor Ort
Ab 325,79 € zzgl. Anfahrt*

*Preis inklusive 19 % MwSt. für ein Wohngebäude mit bis zu 4 Zimmer, vorausgesetzt alle relevanten Daten liegen uns vor. 

Rechtliche Sicherheit

Präziser, zertifizierter Nachweis
Inklusive Architektenstempel
Verlässliche Basis für Miet- und Kauf­verträge

Finanzielle Transparenz

Entscheidender Faktor bei der Fest­legung von Miet- oder Kauf­preisen
Optimale Raumplanung und -nutzung

Ihre Vorteile
Präzise vermessen,
Vertrauen schaffen

Ihre Vorteile
Präzise vermessen,
Vertrauen schaffen

Eine professionelle Vermessung und Berechnung der Wohn­fläche bietet Vorteile für Mieter und Vermieter sowie Käufer und Verkäufer. Eine transparente Angabe der Wohnfläche sorgt für Klarheit und Vertrauen zwischen den Vertragsparteien und minimiert das Risiko von Streitigkeiten.

Ihr Immobilienexperte
Wir berechnen Ihre Wohnfläche –
punktgenau, unkompliziert, zertifiziert.

Carsten Enderwitz

Makler & Ingenieur

Enderwitz Immobilienmakler und Ingenieurbüro
„Ein Makler ohne Leiden­schaft ist wie ein Haus ohne Mauern!“

Enderwitz Immobilienmakler und Ingenieurbüro
„Ein Makler ohne Leiden­schaft ist wie ein Haus ohne Mauern!“

Wir sagen ehrlich: Die hohe Zufriedenheit unserer Mandanten macht uns stolz, denn sie hat ihren Ursprung in kurzen Ent­scheidungs­wegen, offener Kommuni­kation und maximaler Planungssicherheit. Ein Credo, das statt Raum für unnötige Prozesse nur Platz für lösungsorientiertes Denken lässt.

Hier finden Sie Antworten
Sie haben noch Fragen?

Die Unterschiede zwischen der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und der DIN 277 liegen in ihrem Anwendungsbereich und ihren Berechnungsmethoden. Während die WoFlV hauptsächlich zur Berechnung der Wohnfläche von Wohnimmobilien dient, deckt die DIN 277 eine breitere Palette von Gebäudeflächen ab, einschließlich Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien. Die WoFlV definiert spezifische Regeln für die Ermittlung der Wohnfläche, während die DIN 277 eine umfassende Methode zur Berechnung von Netto-Raumflächen, Nutzflächen, Technikflächen, Verkehrsflächen und Bruttogrundflächen bietet.

Als Wohnfläche gelten in der Regel Wohn- und Schlafräume, Küchen, Bäder, Toiletten sowie Flure innerhalb der Wohnung. Auch Balkone und Terrassen können unter bestimmten Voraussetzungen zu einem gewissen Prozentsatz zur Wohnfläche gezählt werden. Nutzflächen hingegen umfassen Räume und Flächen, die nicht unmittelbar dem Wohnen dienen, wie beispielsweise Abstellräume, Waschküchen, Keller- und Dachbodenräume sowie Technikräume.

Außenflächen wie Balkone und Terrassen können unter bestimmten Voraussetzungen zu einem gewissen Prozentsatz zur Wohnfläche gezählt werden.

01. Überdachung: Ein Balkon oder eine Terrasse muss überdacht sein, um als Wohnfläche angerechnet zu werden.

02. Zugänglichkeit: Der Balkon oder die Terrasse muss vom Wohnraum aus begehbar sein, entweder direkt oder über einen angrenzenden Raum.

03. Größe: Die Gesamtfläche von Balkon oder Terrasse wird üblicherweise nur zu einem bestimmten Prozentsatz zur Wohnfläche gerechnet, der in der Regel zwischen 25% und 50% liegt. Die genaue Regelung kann je nach lokalen Gesetzen und Vorschriften variieren.

Beantragen Sie jetzt Ihre Flächen­berechnung!

Mit nur wenigen Klicks können Sie uns erste Informationen bereitstellen, die wir für eine Antragstellung benötigen.

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