Punktgenau, unkompliziert und zertifiziert
Wir vermessen Ihre Wohnfläche
Punktgenau, unkompliziert und zertifiziert
Wir vermessen Ihre Wohnfläche
Bereits bei der Kreditanfrage verlangen Banken Grundrisse, Baupläne, Energieausweise und Nachweise über die Größe Ihrer Immobilie.
Beantragen Sie jetzt Ihre Flächenberechnung oder Vermessung und sichern Sie sich eine präzise und unkomplizierte Abwicklung. Profitieren Sie von unserer Expertise und bereiten Sie Ihre Immobilie optimal für Verkauf, Vermietung oder Modernisierung vor.
Wohnflächenberechnung
3 Möglichkeiten, 1 Experte
01
Wohnflächenberechnung nach WoFlV
Die Flächenberechnung nach Wohnflächenverordnung berücksichtigt Wohnräume sowie Nebenräume und berechnet die Wohnfläche abhängig von der Raumhöhe.
02
Wohnflächenberechnung nach DIN277
Die Flächenberechnung nach DIN277 berücksichtigt neben Wohnräumen auch andere Flächenarten, wie Verkehrsflächen, Technikflächen und Nutzungsflächen.
03
Flächenberechnung
mit Vermessung
Wir vermessen Ihre Immobilie professionell und stellen sicher, dass die Vermessung allen rechtlichen Anforderungen entspricht und im Falle von Miet- oder Kaufverträgen rechtssicher ist.
*Preis inklusive 19 % MwSt. für ein Wohngebäude mit bis zu 4 Zimmer, vorausgesetzt alle relevanten Daten liegen uns vor.
Rechtliche Sicherheit
Finanzielle Transparenz
Ihre Vorteile
Präzise vermessen,
Vertrauen schaffen
Ihre Vorteile
Präzise vermessen,
Vertrauen schaffen
Ihr Immobilienexperte
Wir berechnen Ihre Wohnfläche –
punktgenau, unkompliziert, zertifiziert.
Enderwitz Immobilienmakler und Ingenieurbüro
„Ein Makler ohne Leidenschaft ist wie ein Haus ohne Mauern!“
Enderwitz Immobilienmakler und Ingenieurbüro
„Ein Makler ohne Leidenschaft ist wie ein Haus ohne Mauern!“
Hier finden Sie Antworten
Sie haben noch Fragen?
Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?
Die Unterschiede zwischen der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und der DIN 277 liegen in ihrem Anwendungsbereich und ihren Berechnungsmethoden. Während die WoFlV hauptsächlich zur Berechnung der Wohnfläche von Wohnimmobilien dient, deckt die DIN 277 eine breitere Palette von Gebäudeflächen ab, einschließlich Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien. Die WoFlV definiert spezifische Regeln für die Ermittlung der Wohnfläche, während die DIN 277 eine umfassende Methode zur Berechnung von Netto-Raumflächen, Nutzflächen, Technikflächen, Verkehrsflächen und Bruttogrundflächen bietet.
Was gilt bei einer Wohnflächenberechnung als Wohnfläche und was als Nutzfläche?
Als Wohnfläche gelten in der Regel Wohn- und Schlafräume, Küchen, Bäder, Toiletten sowie Flure innerhalb der Wohnung. Auch Balkone und Terrassen können unter bestimmten Voraussetzungen zu einem gewissen Prozentsatz zur Wohnfläche gezählt werden. Nutzflächen hingegen umfassen Räume und Flächen, die nicht unmittelbar dem Wohnen dienen, wie beispielsweise Abstellräume, Waschküchen, Keller- und Dachbodenräume sowie Technikräume.
Gehören meine Außenflächen mit zur Wohnfläche?
Außenflächen wie Balkone und Terrassen können unter bestimmten Voraussetzungen zu einem gewissen Prozentsatz zur Wohnfläche gezählt werden.
01. Überdachung: Ein Balkon oder eine Terrasse muss überdacht sein, um als Wohnfläche angerechnet zu werden.
02. Zugänglichkeit: Der Balkon oder die Terrasse muss vom Wohnraum aus begehbar sein, entweder direkt oder über einen angrenzenden Raum.
03. Größe: Die Gesamtfläche von Balkon oder Terrasse wird üblicherweise nur zu einem bestimmten Prozentsatz zur Wohnfläche gerechnet, der in der Regel zwischen 25% und 50% liegt. Die genaue Regelung kann je nach lokalen Gesetzen und Vorschriften variieren.
Beantragen Sie jetzt Ihre Flächenberechnung!
Mit nur wenigen Klicks können Sie uns erste Informationen bereitstellen, die wir für eine Antragstellung benötigen.